Als studierter Jurist achte ich besonders auf rechtliche Belange.
Wie kann es sein, dass im Oktober 2015 der Engländer Richard ROTHSCHILD aus GB (Großbritannien) sich einen „COVID-19-Test“ patentieren ließ?
Angeblich, vielleicht, möglicherweise, jedenfalls auf der Webseite des Europäischen Patentamtes espacenet.com zu sehen (Impressum: António Campinos, Bob-van-Benthem-Platz 1, 80469 München).
Angeblich soll es sich beim sog. „COVID-19-Virus“ aber doch um einen „neuen“ Virus handeln, der aus China „stamme“. Die Rede war gar vom „Wuhan-Virus“, Schuldige waren schnell gefunden.
Vielleicht läuft hier ein „falscher Film“!
Möglicherweise stammt der Virus nun doch aus Europa, so wie es auf der Webseite der „zwischenstaatlichen Organisation“ erscheint, aus England.
Jedenfalls kann „man“ nur etwas testen, was man „hat“ und auch wenigstens „kennt“, anders macht eine Anmeldung zu einem Patent wenig Sinn.
Laut Wikipedia wurde besagter Erreger erst Ende 2019 entdeckt, was wurde 2015 beim Patentamt in GB also eingetragen?
So stimmt es mich auch wunderlich, wenn ich mir überlege, warum die Definition einer „Epedemie“ vor einigen Jahren grundlos abgeändert wurde, indem „man“ nämlich die Kochschen Postulate de facto ausser Kraft gesetzt hat.
Aus dieser Gemengelage ergeben sich tiefgreifende Fragen, deren Beantwortung kollektives Unbehagen begründen wird.
Was für leere Nummern werden bei der diesjährigen „Corona-Lotterie“ abgezogen?